Natur- und Artenschutz

Eingriff und Beeinträchtigung

  • Die Unterkonstruktion wird in den Boden gerammt. Es sind keine Fundamente erforderlich.
  • Versiegelung ist lediglich für den Trafo/Übergabestation im Umfang von maximal 15 qm erforderlich.
  • Zäune sind etwa 2 m hoch inklusive Übersteigschutz und haben einen Bodenabstand von ca. 15 cm als Durchlass für kleine Säugetiere.

Eingrünung

  • Die Anlagen werden mit autochthonen, standortgerechten Bäumen und Strauchhecken entlang des Zauns eingegrünt.
  • Hierdurch wird die Einsehbarkeit der ca. 3 m hohen Modultische deutlich
    reduziert.

Blühende Wiesen

  • Die Flächen unter und neben den Modultischen erhalten ausreichend Licht und Feuchtigkeit, so dass die Vegetation auf der ganzen Fläche uneingeschränkt aufwachsen kann.
  • Die Flächen werden nicht gedüngt oder gespritzt und werden in Abstimmung mit
    dem Naturschutz nur ca. 2 mal im Jahr gemäht.
  • Es entsteht ein geschützter vielfältiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
  • Der Boden kann sich regenerieren und das Grundwasser ist geschützt.

Ausgleichsmaßnahmen und Artenschutzrechtliche Maßnahmen

  • Je nach Standortanforderungen sind Ausgleichsmaßnahmen sowie Maßnahmen für den Artenschutz erforderlich
  • Artenschutzrechtliche Maßnahmen wie z. B. Zauneidechsenhabitate und Lerchenfenster werden bereits vor dem Anlagenbau hergestellt
  • Ausgleichsmaßnahmen wie Streuobstwiesen und Baumpflanzungen werden in der Vegetationsperiode, die auf den Anlagenbau folgt hergestellt

Ansichten im Solarpark

  • Ein Solarpark ist ein geschützter vielfältiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
  • Der Boden kann sich regenerieren und das Grundwasser ist geschützt.
  • Neben dem Ökoaspekt wird CO2 neutraler Strom mit höchster Flächen-Effizienz angebaut.