Eingriff und Beeinträchtigung
- Die Unterkonstruktion wird in den Boden gerammt. Es sind keine Fundamente erforderlich.
- Versiegelung ist lediglich für den Trafo/Übergabestation im Umfang von maximal 15 qm erforderlich.
- Zäune sind etwa 2 m hoch inklusive Übersteigschutz und haben einen Bodenabstand von ca. 15 cm als Durchlass für kleine Säugetiere.
Eingrünung
- Die Anlagen werden mit autochthonen, standortgerechten Bäumen und Strauchhecken entlang des Zauns eingegrünt.
- Hierdurch wird die Einsehbarkeit der ca. 3 m hohen Modultische deutlich
reduziert.
Blühende Wiesen
- Die Flächen unter und neben den Modultischen erhalten ausreichend Licht und Feuchtigkeit, so dass die Vegetation auf der ganzen Fläche uneingeschränkt aufwachsen kann.
- Die Flächen werden nicht gedüngt oder gespritzt und werden in Abstimmung mit
dem Naturschutz nur ca. 2 mal im Jahr gemäht. - Es entsteht ein geschützter vielfältiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
- Der Boden kann sich regenerieren und das Grundwasser ist geschützt.
Ausgleichsmaßnahmen und Artenschutzrechtliche Maßnahmen
- Je nach Standortanforderungen sind Ausgleichsmaßnahmen sowie Maßnahmen für den Artenschutz erforderlich
- Artenschutzrechtliche Maßnahmen wie z. B. Zauneidechsenhabitate und Lerchenfenster werden bereits vor dem Anlagenbau hergestellt
- Ausgleichsmaßnahmen wie Streuobstwiesen und Baumpflanzungen werden in der Vegetationsperiode, die auf den Anlagenbau folgt hergestellt
Ansichten im Solarpark
- Ein Solarpark ist ein geschützter vielfältiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
- Der Boden kann sich regenerieren und das Grundwasser ist geschützt.
- Neben dem Ökoaspekt wird CO2 neutraler Strom mit höchster Flächen-Effizienz angebaut.